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Gesetzliche Regelungen, die sich mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern bzw. Beschäftigten in ihrem Beschäftigungsverhältnis befassen, werden unter dem Stichwort des Arbeitnehmerdatenschutzes zusammengefasst. Die Verarbeitung arbeitnehmerbezogener Daten benötigt grundsätzlich die Einwilligung der Betroffenen. Ohne Einwilligung ist die Verarbeitung von Daten nur erlaubt, wenn diese für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden und vor allem das Interesse am Schutz der Daten nicht überwiegt. Als Arbeitnehmer führt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alle aktuellen und ehemaligen Personen sowie Bewerber eines Beschäftigungsverhältnisses auf.

Übersetzung: –

Synonyme: Beschäftigtendatenschutz

Siehe auch:

Arbeitnehmerdatenschutz