Ein Dateneigner ist für die Verwaltung und Qualität eines bestimmten Teils der Unternehmensdaten (zum Beispiel für Lieferantendaten, Stammdaten) zuständig (Quelle: Boris Otto & Hubert Österle, 2016: Datenqualität – eine Managementaufgabe. In: Boris Otto & Hubert Österle (Hrsg.): Corporate Data Quality. Springer Gabler.) Im Unterschied zum Verantwortlichen ist der Dateneigner nicht für Verarbeitungsprozesse verantwortlich, sondern lediglich für die Daten selbst.
Übersetzung: –
Synonyme: –
Siehe auch:
Dateneigner