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Ein Dateneigner ist für die Verwaltung und Qualität eines bestimmten Teils der Unternehmensdaten (zum Beispiel für Lieferantendaten, Stammdaten) zuständig (Quelle: Boris Otto & Hubert Österle, 2016: Datenqualität – eine Managementaufgabe. In: Boris Otto & Hubert Österle (Hrsg.): Corporate Data Quality. Springer Gabler.) Im Unterschied zum Verantwortlichen ist der Dateneigner nicht für Verarbeitungsprozesse verantwortlich, sondern lediglich für die Daten selbst.

Übersetzung: –

Synonyme:

Siehe auch:

Dateneigner