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Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Das Recht bildet einen Teilbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde erstmalig im Volkszählungsurteil von 1983 vom Bundesverfassungsgericht hergeleitet. (Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.)

Übersetzung: –

Synonyme:

Siehe auch:

Informationelle Selbstbestimmung