Als Standard-Datenschutzmodell (kurz: SDM) bezeichnen die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden eine Methode, mit der für den Bereich des operativen Datenschutzes sichergestellt ist, dass eine einheitliche Datenschutz-Beratungs- und Prüfpraxis in Bezug insbesondere zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) der DSGVO erreicht werden kann.
Zur Systematisierung datenschutzrechtlicher Anforderungen verwendet das SDM die folgenden Gewährleistungsziele: Datenminimierung, Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Nichtverkettung, Transparenz und Intervenierbarkeit. (Quelle: https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/sdm/SDM-Methode_V2.0b.pdf)
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