Die Verarbeitungsgrundsätze, Art. 5 DSGVO sind maßgeblich für jedwede Datenverarbeitung, die in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt. Sie umfassen: die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, die Zweckbindung, die Datenminimierung, die Richtigkeit, die Speicherbegrenzung und die Integrität und Vertraulichkeit.
Übersetzung: –
Synonyme: –
Siehe auch:
- Berechtigtes Interesse
- Data Mining
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Datenschutzrecht
- Informationssicherheit
- Personenbezogene Daten
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
Verarbeitungsgrundsätze