Arbeitnehmervertretung ist ein Oberbegriff für verschiedene Organe der betrieblichen Mitbestimmung. Im unternehmerischen Kontext ist der Betriebsrat das betriebsverfassungsrechtliche Mitbestimmungsorgan der institutionalisierten Arbeitnehmervertretung, das aus gewählten Personen der Arbeitnehmerschaft besteht.
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