Eine Einwilligung ist nach Art. 4 Nr. 11 DSGVO jede freiwillig für den bestimmten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Wenn kein anderer Erlaubnistatbestand vorliegt, ist die Datenverarbeitung rechtswidrig.
Zu beachten sind zudem die Ergänzungen der Art. 7 und 8 DSGVO. Art. 7 Abs. 4 DSGVO behandelt das sogenannte Kopplungsverbot, Art. 8 DSGVO Altersgrenzen zur Einwilligung.
Die Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden. Die bis dahin getätigte Verarbeitung bleibt jedoch auch weiterhin rechtmäßig.

Übersetzung: –

Synonyme:

Siehe auch: