Vom 27. bis 29. Februar findet an der Universität Salzburg das Internationale Rechtsinformatik Symposion IRIS 2020 statt. In einem Vortrag werden Ergebnisse aus dem TrUSD-Vorhaben präsentiert:

Freitag, 28. Februar 2020, 14:00–15:30 (Datenschutz V)
Beschäftigtendatenschutz: Rechtliche Anforderungen und technische Lösungskonzepte
Autoren: Christian K. Bosse, Aljoscha Dietrich, Patricia Kelbert, Hagen Küchler, Hartmut Schmitt, Jan Tolsdorf und Andreas Weßner
Die Digitalisierung betrifft nahezu alle Bereiche der Gesellschaft und somit auch die Beschäftigten. Neben wirtschaftlichen Potenzialen hat diese Entwicklung auch bisher unbekannte Überwachungsmöglichkeiten zur Folge. Da die Datenschutzgesetze in Deutschland nur sehr unspezifische Vorgaben für den Beschäftigtendatenschutz machen, ist es erforderlich, diese aus Rechtsprechung und datenschutzrechtlichen Grundsätze abzuleiten. Auf dieser Grundlage werden technische Lösungsvorschläge vorgestellt, die den Beschäftigten als Werkzeug für Transparenz und Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten dienen können. Mehr Informationen im IRIS-Programm.

Motto des IRIS 2020 ist „Verantwortungsbewusste Digitalisierung“: Wie können wir den Weg der Digitalisierung verantwortungsbewusst, also in einer dem Menschen dienenden Weise, beschreiten? Welche Maßnahmen müssen wir jetzt ergreifen, um den kommenden Herausforderungen der Digitalisierung entgegenzutreten? Die Entwicklung darf nicht behindert, sondern muss so gestaltet werden, dass die negativen Auswirkungen weitgehend hintangehalten werden. Die Würde des Menschen darf nicht gefährdet werden und die Freiheit des Menschen muss erhalten bleiben. Mehr Informationen auf der Konferenzwebsite und im IRIS-Programm.

Vortrag beim Internationalen Rechtsinformatik Symposion IRIS 2020