Mitbestimmung ist in Deutschland durch das „Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer“ (MitbestG) und die damit verknüpften Gesetze (beispielsweise das Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG) geregelt. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer erfolgt hierbei auf zwei Ebenen: zum einen im Betrieb als Arbeitsstätte, zum anderen in den Organisationen als rechtsfähigen organisatorischen Einheiten.
Auf Organisationsebene, welche wirtschaftliche Planungen und Entscheidungen zum Gegenstand hat, wird die Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch den Aufsichtsrat umgesetzt.
Im Betrieb wird die Mitbestimmung über die Einflussnahme des Betriebsrats umgesetzt, der die Arbeitnehmerinteressen bei Fragen vertritt, die sich für die Arbeitnehmer unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz beispielsweise im Rahmen einer Einführung neuer technischer Anlagen oder durch die Änderung bestehender Arbeitsverfahren stellen, insbesondere wenn dadurch die Erfassung von personenbezogenen Daten möglich werden könnte.
Da insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen kein Betriebsrat gewählt wird, kann ein Privacy-Dashboard hier als ein Instrument der Mitbestimmung im Sinne der Selbstbestimmung in Bezug auf die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gesehen werden.

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