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Aktivität  

Als Aktivität wird im Rahmen des TrUSD-Projekts eine Handlungssequenz in einem Szenario bezeichnet …

Anonymisierung  

Eine Anonymisierung liegt vor, wenn ein Datum derart verändert wird, dass keinerlei Bezug mehr zu einer Person hergestellt werden kann …

Anwendungsfall  

Als Anwendungsfall wird im Rahmen des TrUSD-Projekts eine Handlungssequenz in einem Soll-Szenario bezeichnet …

Arbeit 4.0  

Der Begriff Arbeit 4.0 oder auch Arbeiten 4.0 kann als Diskussionsplattform für die Zukunft der Arbeit verstanden werden – angelehnt an die Diskussion um die vierte industrielle Revolution (Industrie 4.0) …

Arbeitnehmerdatenschutz  

Gesetzliche Regelungen, die sich mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten von Arbeitnehmern in ihrem Beschäftigungsverhältnis befassen, werden unter dem Stichwort des Arbeitnehmerdatenschutzes zusammengefasst …

Assistenzsystem  

Ein Assistenzsystem im Rahmen der Digitalisierung ist eine Verbindung von vorzugsweise mobil gestalteten (informations-)technischen Systemkomponenten mit dem Ziel, den Benutzer bei der Erfüllung seiner Aufgabe in informativer, kognitiver oder physischer Art zu unterstützen …

Auftragsverarbeiter  

Ein Auftragsverarbeiter ist eine Organisation, die im Auftrag der Organisation personenbezogene Daten verarbeitet bzw. an die sowie an deren Abrechnungsdienstleister (falls vorhanden) personenbezogene Daten des Arbeitnehmers weitergegeben werden, damit sie ihre Leistung erbringen können …

Benutzeranforderung 

Benutzeranforderungen beschreiben Benutzerziele oder Aufgaben, die ein Benutzer mit einem Produkt oder System erledigen können soll. (Quelle: Karl E. Wiegers, 2005: Software Requirements. Unterschleißheim: Microsoft Press.) Beziehungen: ist eine Anforderung; kann für die Umsetzung eines Anwendungsfalls notwendig sein; muss Qualitätseigenschaften

Berechtigtes Interesse 

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten kann nach Erwägungsgrund 47 der DSGVO durch die berechtigten Interessen eines Verantwortlichen oder eines Dritten begründet sein, sofern die Interessen oder die Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen; dabei sind die vernünftigen