Die Verarbeitungsgrundsätze, Art. 5 DSGVO sind maßgeblich für jedwede Datenverarbeitung, die in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt. Sie umfassen: die Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, die Zweckbindung, die Datenminimierung, die Richtigkeit, die Speicherbegrenzung und die Integrität und Vertraulichkeit.

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